Folgerichtig
ist Gesundheitsrudern ein weiterer Schwerpunkt des Inklusionsruderns
der ROW. Hierunter versteht man den gezielten Einsatz des
Rudersports zur langfristigen Erhaltung der Gesundheit. Die
ROW ist bestrebt, alle ihre rudersportlichen Angebote und Prozesse für
das Gesundheitsrudern zu qualifizieren.
So sind die Voraussetzungen zur Erlangung des DRV-Zertifikates
"Gesundheitssport Rudern" gegeben. Etwas Wichtiges vorweg:
Rudern ist ein sicherer Sport mit geringer Verletzungs- und
Unfallgefahr. Allerdings nur dann, wenn gewisse Regeln eingehalten
werden.
Es ist unser Ziel unseren Ruderinnen und Ruderern eine solide
Grundausbildung zu vermitteln, die neben der Beherrschung des Bootes
und der Rudertechnik alle Sicherheitsbelange beinhaltet. Sobald wir aus der
geschützten Bucht ins freie Wasser hinaus fahren
befinden wir uns auf einer Bundeswasserstraße, eine Art Autobahn für
die Schifffahrt mit überwiegendem Schwerlastverkehr. Hieraus ergeben
sich gesetzliche, vor allem aber aufsichtsrechtliche
Verantwortlichkeiten. Diese sind in der
Sicherheitsrichtlinie
des Deutschen Ruderverbandes zusammengefasst. Die wichtigste Regel
überhaupt lautet: Der Bootsobmann entscheidet –
insbesondere nach
Wetterlage,
Wasserstand,
Strömung und
Ausbildungsstand, ob ein sicherer Ruderbetrieb möglich ist. Das
bedeutet im Umkehrschluss, dass wenn auch nur eine der genannten
Voraussetzungen fragwürdig ist auch NICHT gerudert wird. Laut der BiSchStrO MUSS auch
an Bord eines JEDEN Ruderbootes ein Schiffsführer = Bootsobmann sein.
Das kann jeder sein, der die Voraussetzungen erfüllt und geeignet ist.
Das Mindestalter liegt bei 12 Jahren und die Eignung muss nachgewiesen
oder bestätigt werden.
Zusätzlich gibt es zwischen den Schleusen Würzburg und Randersacker
noch eine gemeinsame Fahrordnung der Würzburger Rudervereine, die
einzuhalten ist um Kollissionen von Ruderbooten untereinander zu
vermeiden. Für den Ruderer wichtig sind
die § 7 und 8 der Sicherheitsrichtlinie des Deutschen Ruderverbandes: § 7 Bootsobmann (in
Schifffahrtstraßenordnungen: Schiffsführer oder Fahrzeugführer) (1)
Er nimmt für seine Mannschaft
eine Aufsichts
-‐
bzw. Fürsorgepflicht wahr. (2)
Er überprüft in geeigneter Weise die Funktionsfähigkeit des
Rudermaterials und die Eignung der Rudermannschaft. (3)
Er ist verantwortlich für die Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen und
des Sicherheitskonzeptes seiner Ruderorganisation. (4)
Er entscheidet
–
insbesondere nach Wetterlage, Wasserstand, Strömung und
Ausbildungsstand –
,
ob ein sicherer Ruderbetrieb möglich ist. (5)
Er hat an Bord die Entscheidungskompetenz. (6)
Er meldet Unfälle unverzüglich an den BGB
-
Vorstand seiner Ruderorganisation.
§ 8 Ruderer und Steuerleute (1)
Zur Ausübung eines sicheren Rudersports bestätigen
alle Ruderer sowie Steuerleute in geeigneter Weise ihre hinreichende
Schwimmfähigkeit. Andernfalls tragen sie unaufgefordert im Ruderbetrieb
ganzjährig ihre persönliche Rettungsweste. (2)
Zum Rudern wird eine der Wetterlage angemessene Ruderkleidung getragen.
(3)
Alle Ruderer folgen den Entscheidungen des Bootsobmanns und weisen
diesen auf mögliche Gefahren hin Da die Fahrordnung für alle
Würzburger Rudervereine identisch sein sollte, ist die Fahrordnung des
ARCW auch für die ROW Ruderer einzuhalten! Die Großschifffahrtsstraße
Main bedarf der besonderen Umsicht der Ruderer/Innen.
Rücksicht und Vorsicht haben das Verhalten zu bestimmen.
Die Berufsschifffahrt hat Vorrang, besonders bei Engstellen,
Begegnungsverkehr etc. Gemäß
der Binnenschifffahrtsordnung ist vor Beginn der Fahrt ein
verantwortlicher Bootsführer zu
bestimmen. Dessen Anordnungen sind während der Fahrt von der Mannschaft
zu befolgen.
Auf schnellere Boote und Rennmannschaften ist Rücksicht zu nehmen. Das
Befahren der
Schleusen- und Wehrbereiche ist nicht gestattet, ein Sicherheitsabstand
ist einzuhalten.
Ausnahmen gelten bei Wanderfahrten. Hier ist besondere Vorsicht geboten.
Fahrordnung Würzburg-Randersacker
In Fahrtrichtung Randersacker
wird auf der Stadtseite
gerudert, in Höhe der Röperbucht
(Kieswerk Beuschlein) wird auf Heidingsfelder Seite gewechselt. Fahrordnung
Randersacker-Würzburg
Talwärts fahrende Boote fahren
zunächst ab Schleuse Randersacker auf der Randersackerer
Seite und wechseln ab
Röperbucht auf die Heidingsfelder Seite. Sofort den richtigen Befehl
Der Steuermann muss in jeder Situation laut und deutlich den
angemessenen Befehl geben, ohne dass er lange überlegen muss, wie der
Wortlaut für die gewünschte Wirkung ist. Dazu muss er auch stets parat
haben, mit welchem Kommando die beste gewünschte Wirkung zu erzielen
ist. Ruderbefehle bestehen aus
einem Ankündigungs- und einem Ausführungsteil. Nach der Ankündigung
sollte soviel Pause eingelegt werden, dass sich die Mannschaft auf das
konzentrieren kann, was gleich danach zu tun ist. Bei einigen Befehlen
muss die Mannschaft zunächst die Stellung für die Ausführung einnehmen.
Mannschaft ans Boot – hebt auf!Der
Ausführungsbefehl wird nur gegeben, wenn die am Boot versammelte
Mannschaft insgesamt kräftig genug ist, das Boot sicher zu tragen und
zu drehen.
Boot drehen – Wasserseite (Bootshausseite o. ä.) hoch!
Unbedingt darauf achten, dass die Ausleger und Dollen den Boden nicht
berühren. Fertigmachen zum Einsteigen – steigt ein!Die
Ruderer greifen mit der wasserseitigen Hand beide Griffenden der Skulls
oder den Riemengriff und treten mit dem wasserseitigen Fuß auf das
Einsteigbrett. Bei »steigt ein« wird mit dem landseitigen Fuß das Boot
vom Steg abgestoßen. Klarmeldung
Am Bug beginnend melden die Ruderer, sobald sie ruderbereit sind („1
fertig!“, „2 fertig!“, …). Alles vorwärts – los!Nach
der Ankündigung rollt die Mannschaft in die Auslage und legt die
Blätter flach aufs Wasser. Bei der Ausführung werden die Blätter
senkrecht gedreht und der Durchzug beginnt.
Backbord (Steuerbord) vorwärts – los!
Durchzug nur auf einer Seite, das andere Blatt wird abgedreht
mitgeführt. Ruder – halt!Ankündigung
beim Blatteinsatz, Ausführungsbefehl am Ende des Durchzugs. Nach dem
Schlag werden die abgedrehten Blätter über Wasser so weit bugwärts
geführt, bis die Ruder senkrecht zum Boot stehen.
Blätter – ab!
Die Blätter werden flach auf das Wasser gelegt.
Stoppen – stoppt!
Durch dosiertes Gegenkanten der flach liegenden Blätter schneiden diese
langsam unter Wasser. Die gegengekanteten Blätter werden mit
gestreckten Armen bis zur Senkrechten weitergekantet.
Backbord (Steuerbord) stoppen – stoppt!
Einseitiges stoppen. Alle stoppen: größte Wirkung, das Boot zum Stehen
und auch den Bug zur Seite zu bringen, wenn genau in Fahrtrichtung ein
Hindernis auftaucht. Schlagmann allein einseitig stoppen: wenn nach
Vorwärtsrudern und »Ruder – halt!« das Boot keine volle Fahrt mehr
macht, die stärkste Wirkung zum Abdrehen, beispielsweise für eine Wende
oder in einer scharfen Gewässerkurve.
Alles rückwärts – los!Aus
der Rücklage, Blattstellung entgegengesetzt wie beim Vorwärtsrudern.
Volle Benutzung der Rollbahn. Ankanten der Blätter während des
Freilaufs.
Wende über Backbord (Steuerbord) – los!
Ankündigung: wie zum Rückwärtsrudern Innenhebel am Körper, Blatt flach
auf dem Wasser. Ausführung: zunächst auf der in der Ankündigung
genannten Seite rückwärtsrudern, das andere Ruder beim Vorrollen über
Wasser mitführen, mit diesem dann aus der Auslage vorwärtsrudern und
dabei das zuerst benutzte Ruder über Wasser mitführen. Fertigmachen zum Aussteigen – steigt aus!
Steuermann/-frau ist vorher ausgestiegen und hält das Boot in der Mitte
fest. Der wasserseitige Fuß steht auf dem Einsteigebrett. Beim
Aussteigen wird das wasserseitige Ruder mit herausgenommen. Skulls (Riemen) – lang!Vorher
entweder »Ruder – halt!« oder Hinweis an die Mannschaft, welche
Situation bevorsteht. Wenn das Kommando beim Rudern kommt: Ankündigung
während des Einsetzens. Ausführungsbefehl am Ende des Durchzugs. Die
Ruder werden beiderseits oder nur auf der angekündigten Seite parallel
zum Boot genommen und dabei festgehalten.
Skulls (Riemen) – vor!
Ruder aus der Längsrichtung in die Grundstellung senkrecht zum Boot
führen.
Backbord (Steuerbord) – überziehen!
Ohne Tempowechsel auf der angekündigten Seite sehr kräftig, auf der
anderen Seite mit wenig (ggf. ohne) Kraft rudern.
Hochscheren!
Im Freilauf werden die Innenhebel tief ins Boot gedrückt (z. B. bei
hohen Wellen).
Halbe (ohne) Kraft!
Es wird mit wenig (nahezu ohne) Kraft durchgezogen.
Frei – weg!
Dieses Kommando wird gegeben, um „Überziehen“, „Hochscheren“, „Halbe
Kraft“, u. ä. wieder aufzuheben. Wer sich intensiver mit dem
Thema auseinandersetzen möchte oder gar eine Steuer- und Obleuteprüfung
ablegen will, dem seien die Seiten des Schleswig-Holsteinischen
Ruderverbandes ans Herz gelegt. Boote steuern und führen Kaltes Wasser Knoten
Lernerfolgskontrolle Staustufen Steuerregeln Verantwortung im Ruderboot Verkehrsregeln Verkehrszeichen
Die wissenschaftlichen Voraussetzungen hat Professor Hollmann in seinem
Gutachten für den Deutschen Ruderverband
beschrieben. Hier das Fazit.:
"Aus gesundheitlicher Sicht stellt
daher Rudern eine empfehlenswerte Sportart dar. Die beiden wichtigsten
motorischen Hauptbeanspruchungsformen, Ausdauer (organische
Leistungsfähigkeit) und Kraft (Halte- und Bewegungsapparat), werden
gleichermaßen gefördert. Rudern trainiert somit die inneren Organe, die
Atmung, den Stoffwechsel, die Skelettmuskulatur sowie das
Anpassungsvermögen und die Ökonomie der gesamten hormonellen und
nervalen Steuerung des Körpers. Andererseits können bei ungünstigen
Voraussetzungen (vorhandene Schäden, Krankheiten oder Anomalien)
gesundheitliche Beeinträchtigungen drohen, besonders an der
Wirbelsäule. Derartigen Gefahren muss durch regelmäßige sportärztliche
Untersuchungen und die Beachtung einer richtigen Technik im
Krafttraining Rechnung getragen werden"..
Sicher Rudern
Sicherheitsrichtlinie des Deutschen
Ruderverbandes
Fahrordnung
Ausweichregeln
Gerade auf unserem Ruderrevier
ist besonders im Sommer die Hölle los: Lastschiffe, Personendampfer,
Schubverbände, Motorboote, Kanuten, Paddler, Stehpaddler, Schwimmer und
nicht zuletzt die teilweise sehr agressiven Schwäne machen uns Ruderern
Konkurrenz auf dem teilweise recht schmalen Main. Als Ruderer haben
wir, sofern wir ohne Steuermann unterwegs sind, das Problem, dass wir
nicht sehen was auf uns zukommt. Abhilfe schaftt hier ein Rückspiegel, einfach am Brillenbügel
oder an der Schirmmütze zu befestigen. Sonst hilft da nur regelmäßiges
Umschauen.
Die Berufsschiffahrt hat immer
Vorfahrt.
Da wir uns größtenteils in der Nähe des Ufers befinden sind wir
außerhalb der Fahrrinne. Vorsicht ist an den Wechselstellen (Schleußen,
Röperbucht) geboten. Hier und generell gilt: Niemals vor dem Schiff
kreuzen!
Bei allem andern handelt es sich um Kleinfahrzeuge. Hier gilt beim
Ausweichen: Wind- vor Muskel- vor Motorkraft. Motorboote müssen uns
Ruderern ausweichen! Hier ist allerdings noch ganz viel Lehr- und
Erziehungsarbeit notwendig.
Jeder hat sich so rücksichtsvoll zu
verhalten, dass Gefährdungen vermieden werden.
Ruderbefehle
Weiterführende Informationen